Fit für die 10

Die Schützenvereine sind geschlossen, der Ausgang eingeschränkt, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Trotzdem können wir für unseren Schießsport trainieren.
Denn: In allen Disziplinen – Gewehr, Pistole, Bogen, Armbrust, Wurfscheibe – spielt die Rumpfstabilität eine große Rolle. Komplizierte Anschläge verlangen dem Körper und unserem Muskelapparat alles ab.
Außerdem wird immer wieder deutlich, welch großes Körpergefühl für unseren Sport nötig ist, um die Details unserer Technik wahrzunehmen und möglichst perfekt umzusetzen.
Unsere Landestrainer haben eine kleine Broschüre mit einem Trainingsprogramm zusammengestellt, von dem sowohl der Hobbysportler als auch der Profi profitiert. Das Trainingsprogramm ist so konzipiert, dass Jung und Alt durch die Übungen eine Grundlage für ihre „Schießsportfitness“ legen können. Deshalb ist das Programm so einfach wie möglich gehalten und kann in jedem Wohnzimmer trainiert werden.

Nutzt die Chance und geht „Fit für die 10“ aus der Covid-19-Pandemie!
Download der Broschüre „Fit für die 10“ – Athletiktraining für Sportschützen (Link:
https://www.bssb.de/bssb/Aktuelle-News/2020/Fit_fuer_die_Zehn_mobil.pdf)

Schützenverein Unterföhring und die Pandemie

Was geht?
Outdoor – kontaktloser Schießsport im Freien und im halboffenen/teilgedeckten Schießstand.
Schießen im Freien, z.B. Schießen auf komplett offenen Schießständen, Wurfscheibenschießen, Bogensport im Freien inklusive 3D-Bogenparcours, Sommerbiathlon und Target Sprint, Blasrohrschießen im Freien.
Hierzu der bayerische Innenminister Joachim Herrmann, MdL, in einem aktuellenSchreiben: „Sofern die dort genannten Auflagen (
§9 der 4. BayIfSMV) zum Hygiene und Gesundheitsschutz streng beachtet und umgesetzt werden, erachte ich die von Ihnen erbetene Wiederaufnahme des Schießsports im Bereich der sog. Halboffenen Schießstände für vertretbar.“
Eigenleistung im Schützenverein?
Ehrenamtlich erbrachte Eigenleistungen wie Reparaturen, Renovierungen, Modernisierungen, Umbauten etc. am Schützenheim bzw. Schützenstand sind möglich, aber nur unter besonderen Voraussetzungen:
Ehrenamtliche Tätigkeit, hier in Form von Eigenleistung an der Vereinssportstätte, darf nur dann ausgeübt werden, wenn sie dringend erforderlich ist und nicht verschoben werden kann.
Arbeiten von Vereinsmitgliedern sind somit ausnahmsweise dann möglich, wenn sie unaufschiebbar sind, der Aufrechterhaltung der Funktionstüchtigkeit des Vereins dienen und wenn andernfalls unabwendbare Schäden für den Verein zu befürchten sind.
Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Bauablauf nachhaltig gestört werden würde, sich Zeitpläne und Fertigstellungstermine erheblich verschieben und der Verein in seinen Planungen insgesamt dadurch beeinträchtigt wird. In jedem Fall muss dabei sichergestellt sein, dass so wenig Personen wie möglich auf dem Vereinsgelände tätig sind, es nicht zur Gruppenbildung kommt und die
Regelungen zum Mindestabstand und zur Hygiene eingehalten werden.
Was geht nicht?
Indoor – Schießsport und Vereinsleben im Innenraum
Schießsportlicher Betrieb im Innenraum bleibt weiter untersagt. Auch wenn in anderen Bundesländern das Schießtraining im Innenraum schon erlaubt ist, bleibt dies in Bayern weiter untersagt. Dies ist eine Folge der unterschiedlichen Pandemie-Verläufe.
Unser Schützenheim bleibt leider weiter gesperrt, unser Schützenstüberl und Vereinslokal weiter geschlossen.
Wir bleiben natürlich am Ball und setzen uns weiter mit Nachdruck dafür ein, dass unser Schützenheim bald wieder geöffnet wird.